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Einleitung

Gemäß unserem Grundsatz der Gleichberechtigung berechnen wir für unsere Arbeit einen einheitlichen Preis, unabhängig von Ort oder Zeit. Ferner sind wir bemüht, im Rahmen des Grundsatzes der Fairness unsere Arbeitszeit möglichst exakt verursachungsgerecht zu berechnen. Daher sind sämtliche Beratungsdienstleistungen grundsätzlich kostenpflichtig.

Warum? Das, was gewöhnlich als kostenloser (Beratungs-)Service angeboten wird, verursacht dennoch nicht unerhebliche Kosten, vor allem in Form von Arbeitszeit. Diese zunächst unentgeltliche Arbeit muss dann aber im Rahmen einer Mischkalkulation über andere, kostenpflichtige Produkte bzw. Dienstleistungen querfinanziert werden. Kunden, die kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zahlen so automatisch für die kostenlosen Services mit, die sie selbst gar nicht oder nicht in identischem Umfang beansprucht haben. Schnell kann die Servicequalität unter dem Zeitdruck leiden, um die Mischkalkulation nicht zu gefährden. Auf der anderen Seite muss etwas bezahlt werden, was man gar nicht in Anspruch genommen hat.

Wir finden das unfair und unnötig und streben stattdessen mit der verursachungsgerechten Berechnung unserer Dienstleistungen maximale Fairness und beste Servicequalität an.